© Eisenbahnmuseum Darmstadt-Kranichstein

Zustiftung

Wir freuen uns über JEDE Zustiftung.

Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) dürfen wir anders als bei Spenden nicht unmittelbar für Fördermaßnahmen ausgeben. Das Stiftungskapital wird Wert erhaltend angelegt; nur die Erträge des Stiftungskapitals stehen wieder für Fördermaßnahen zur Verfügung. Wenn Sie also Wert auf die langfristige Erhaltung der Sammlung des Eisenbahnmuseums legen, ist eine Zustiftung das richtige Instrument.

Durch das neue Stiftungsrecht sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zustifter erheblich verbessert worden. Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Dieser Abzug ist zusätzlich zu Spenden möglich. Nach Eingang der Zustiftungen erhalten die Zustifter Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt.

Bei einer Zustiftung ab 1.000 € werden Sie automatisch in das Kuratorium der Stiftung aufgenommen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“ auf dem Überweisungsträger an, da wir Ihre Zahlung ansonsten als Spende behandeln müssen.

Bitte geben Sie auch immer Ihre Adresse an, sonst können wir Ihnen die Steuerbescheinigung nicht zuschicken!

Hier unser Konto für Zustiftungen:

Sparkasse Darmstadt

Konto 71 39 10

BLZ 508 501 50

Vielen Dank für Ihre Zustiftung! Sie trägt dazu bei ein großartiges Stück deutscher Industriekultur zu erhalten!

Kontakt: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.