© Eisenbahnmuseum Darmstadt-Kranichstein

Möchten Sie dazu beitragen, dass auch künftige Generationen noch die historische Eisenbahn erleben können? Sie können unsere Stiftung bei dieser Aufgabe auch dadurch unterstützen, indem Sie sie testamentarisch bedenken. Eine Stiftung kann ebenso wie jede andere Person oder Organisation entweder als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Eine Erbeinsetzung wird man i.d.R. dann machen, wenn man sein gesamtes Vermögen zuwenden will; ein Vermächtnis kommt immer in Betracht, wenn ein Dritter Erbe werden und eine Stiftung nur einen bestimmten Geldbetrag erhalten soll.

Wichtig ist, dass das Testament wirksam errichtet wird. Dazu muss es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Eine Datumsangabe darf nicht fehlen. Um sicher zu sein, dass es auch gefunden wird, sollte es beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Ein notarielles Testament vermeidet dieses Risiko und bietet darüberhinaus die Gewähr, dass das Testament wirksam und fälschungssicher errichtet ist. Außerdem ist die Beantragung eines Erbscheins nicht erforderlich.

Falls Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Diskretion ist selbstverständlich.

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