© Eisenbahnmuseum Darmstadt-Kranichstein

Wir freuen uns über JEDE Zustiftung.

Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) dürfen wir, anders als bei Spenden, nicht unmittelbar für Fördermaßnahmen ausgeben. Das Stiftungskapital wird Wert erhaltend angelegt; nur die Erträge des Stiftungskapitals stehen wieder für Fördermaßnahmen zur Verfügung. Wenn Sie also Wert auf die langfristige Erhaltung der Sammlung des Eisenbahnmuseums legen, ist eine Zustiftung das richtige Instrument.

Durch das neue Stiftungsrecht sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zustifter erheblich verbessert worden. Zustiftungen können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Dieser Abzug ist zusätzlich zu Spenden möglich. Nach Eingang der Zustiftungen erhalten die Zustifter Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt.

Bei einer Zustiftung ab 1.000 € werden Sie automatisch in das Kuratorium der Stiftung aufgenommen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“ auf dem Überweisungsträger an, da wir Ihre Zahlung ansonsten als Spende behandeln müssen.

Bitte geben Sie auch immer Ihre Adresse an, damit wir Ihnen die Steuerbescheinigung zuschicken können!

Unser Konto für Zustiftungen:

Sparkasse Darmstadt
Konto-Nr.: 71 39 10, BLZ: 508 501 50
IBAN: DE41 5085 0150 0000 7139 10, BIC: HELADEF1DAS

Vielen Dank für Ihre Zustiftung! Sie trägt dazu bei, ein großartiges Stück deutscher Industriekultur zu erhalten!

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!